Meine Praxis ist eine psychoterapeutische Privatpraxis. Hier erfahren Sie weiteres zu den Kosten der psychotherapeutischen Sitzungen:
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen tragen üblicherweise den größten Teil der Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung. Da es jedoch vertragliche Unterschiede gibt, klären Sie bitte vorab mit Ihrem Versicherer, ob bzw. in welchem Umfang Psychotherapie übernommen wird. Die für eine Antragstellung benötigten Unterlagen stellt Ihnen die private Krankenkasse bzw. Beihilfestelle zur Verfügung. Das Honorar für eine psychotherapeutische Sitzung (50 Minuten) richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Psychotherapien in Privatpraxen werden von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Sollten Sie schon mehrere Therapeuten mit Kassenzulassung kontaktiert und keinen Therapieplatz bekommen haben (oder nur mit unzumutbar langer Wartezeit) besteht die Möglichkeit, eine Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V zu beantragen. Es gibt hierfür keine einheitlichen Regelungen, sodass Sie sich bitte an mich wenden, um das weitere Vorgehen in Ihrem Fall zu besprechen.
Als Selbstzahler tragen Sie die Kosten für Ihre Behandlung selbst. Dabei sind keinerlei weitere Formalitäten zu erfüllen. Ihr Versicherer erhält keine Kenntnis über die Psychotherapie, was in besonderen Fällen ebenfalls günstig sein kann. Das Honorar richtet sich auch hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
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